Wichtige Mieterinfos: Verhalten bei Wasserschaden
Was tun, wenn es leckt?
Auch in gut instandgesetzten Häusern kann es zu Leitungswasserschäden kommen. Nicht immer muss das Wasser schon von der Decke tropfen. Schon feuchte Stellen an Decken oder Wänden können Anzeichen für austretendes Wasser sein. Wenn Sie feuchte Stellen in Ihrer Wohnung oder in Gemeinschaftsflächen Ihres Anwesens wahrnehmen, informieren Sie bitte umgehend die Frankenheim eG.
Sie erreichen uns per Mail: info@frankenheim-wohnen.de oder telefonisch (zu den Geschäftszeiten unter: 0911 94474 0).
Aufgrund der derzeitigen Situation, sind wir nicht immer persönlich am Telefon zu erreichen. Bitte geben Sie auf unserem Anrufbeantworter und auf der E-Mail immer eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind. Nennen Sie Ihre Anschrift und beschreiben Sie die Lage des Wasserflecks. Wir veranlassen dann umgehend die Suche nach der Schadensursache.
Sollte es sich um einen unaufschiebbaren Notfall handeln, rufen Sie die zuständige Notrufnummer an – hier finden Sie die aktuelle Liste.
Was passiert bei Feststellung eines Wasserschadens?
Wichtig: Dokumentieren Sie immer alle Schäden und den Verlauf der Schadensbeseitigung, um später alle Informationen für die Versicherung beisammen zu haben.
Haben Sie einen Wasserfleck/ Leitungswasserschaden an uns gemeldet, kümmern wir uns um das weitere Vorgehen: Gegebenenfalls beauftragen wir ein Fachunternehmen mit der Ortung der Leckage. Die Fachleute entscheiden über weitere, nötige Maßnahmen. Insbesondere, ob eine technische Austrocknung mittels Heiz- und Lüftungsgeräten erforderlich ist.
Häufig muss auch ein Gutachter der Versicherung den Schaden bewerten. Nach Beseitigung der Schadensursache und vollständiger Austrocknung wird der Folgeschaden am Gebäude durch die Wohnungsunternehmen Frankenheim eG beseitigt.
Auch entstandene Stromkosten – etwa für den Betrieb eines Heizungsgeräts zur Austrocknung – werden gemessen und an Sie erstattet.
Wichtig: Schäden an Mietereigentum sind nicht über das Frankenheim versichert!
Wichtig: Nehmen Sie Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum selbst auf und melden den Schaden umgehend Ihrer Hausratversicherung. Die Genossenschaft bzw. unsere Versicherung ist nicht für mietereigenen Hausrat (Teppiche, Tapeten, Möbel und andere Gegenstände) zuständig. Stromkosten für die Trocknungsgeräte werden Ihnen von der Gebäudeversicherung erstattet. Die Trocknungsfirma dokumentiert den tatsächlichen Stromverbrauch. Der anfallende Mehrverbrauch wird Ihnen von uns mitgeteilt, die Mehrkosten ausbezahlt. Teilen Sie Ihrem Stromversorger aber unbedingt solch außerordentliche Ereignisse mit, damit können Sie eine Erhöhung Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen vermeiden.
Im Fall der Fälle ist es wichtig, die richtigen Versicherungen vorweisen zu können, deshalb behandeln wir in unserem nächsten Wohntipp das Thema „Richtig versichert“. Dort erläutern wir, welche Versicherungen in keinem Haushalt fehlen sollten.
Wir wünschen Ihnen einen schadenfreien Sommer und eine gute Zeit!
Ihr Wohnungsunternehmen Frankenheim
Bilder: Adobe Stock